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Privatstrafrecht
(recht.geschichte)
    

Mit Privatstrafrecht wird das in vorstaatlichen Gesellschaften übliche Bußenssystem bezeichnet, in dem für jedes Delikt eine bestimmte Buße an die Familie des Opfers zu zahlen war. Das Privatstrafrecht wurde seit der fränkischen Zeit langsam von einem staatlichen Strafrecht mit staatlich vollzogenen Strafen ersetzt. Für ein Beispiele siehe unter Wergeld.

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Auf diesen Artikel verweisen: Salisches Gesetz/lex salica * Wergeld Werbung: