Rechtsbegriffe sind die bedeutungstragenden Wörter der Rechtsnormen.
Dabei gibt es grundsätzlich zwei Kategorien nach den unterschieden werden kann: Nach der Bestimmtheit (unbestimmte und bestimmte Rechtsbegriffe) und nach der Normativität (normative und deskriptive Rechtsbegriffe).
Daraus ergeben sich grundsätzlich vier Gruppen von Rechtsbegriffen. Allerdings ist Bestimmtheit nur in der Tendenz feststellbar, so daß folgende Tabelle zusätzlich noch die teilweise unbestimmten Begriffe
enthält.
| bestimmt | teilweise unbestimmt | unbestimmt |
normativ | | Ehe, fremd | ehrlos |
deskriptiv | Maß- Zeit- und Geldbegriffe | Dunkelheit, Nachtruhe | Absicht |
Darüber hinaus gibt es noch die Ermessensbegriffe und die
Generalklauseln.
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