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Rechtsfolge
(recht.zivil.materiell.at)
    

Mit Rechtsfolge bezeichnet man im Zivilrecht, das was durch eine Anspruchsgrundlage gewährt wird, Z.B. Schadensersatz, oder die Möglichkeit zum Rücktritt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Anspruchsgrundlage * konstitutiv/deklaratorisch Werbung: