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Artikel Diskussion (1)
rechtsgeschäftsähnliche Handlung
(recht.zivil.materiell.at)
    

Als rechtsgeschäftsähnliche Handlung werden Handlungen bezeichnet die zwar keine Willenserklärungen sind, auf die aber die Regeln über Willenserklärungen entsprechend anwendbar sind.

Beispiel: Die Mahnung

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Auf diesen Artikel verweisen: Mahnung Werbung: