slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Rechtsgutsverletzung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Eine Rechtsgutsverletzung im Sinne des Schadensersatzrechts liegt vor, wenn eines der absoluten Rechte des § 823 Abs. 1 BGB verletzt wurde.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: tort * injury * damnum absque injuria Werbung: