Mit Reichsstände werden die Stände bezeichnet, die ein Recht auf Sitz und Stimme im Reichstag (die sog. Reichsstandschaft hatten.
Zu den Reichsständen zählten im 1. deutschen Reich:
Auf diesen Artikel verweisen: Augsburger Religionsfriede * Reichsdeputationshauptschluss * Reichsdeputationshauptschluss