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Reiserücktrittskostenversicherung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.versicherung)
    

Mit Reiserücktrittskostenversicherung wird eine Versicherung bezeichnet, bei der der Versicherungsnehmer für den Fall versichert ist, dass er eine gebuchte Reise nicht antreten kann. Dabei werden von der Versicherung nur bestimmte Gründe anerkannt.

Ob auch ein Reiseabbruch von der Reiserücktrittskostenversicherung umfasst ist, hängt vom einzelnen Vertrag ab. Manche Versicherung bieten dies als Komplettpaket an, andere nicht. Der BGH hat entschieden, dass ein Reisebüro seinen Kunden nicht ungefragt auf die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiseabbruchversicherung neben einer Reiserücktrittskostenversicherung hinweisen muss (BGH, Urt. v. 25. 7. 2006 - X ZR 182/05).

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