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Reichsgesetzblatt (RGBl.)
(recht.geschichte.19 und recht.geschichte.20)
    

Das RGBl. war das Publikationsorgan für die vom Reich erlassenen Rechtsvorschriften.

Wenn nur eine Seitenzahl zitiert ist, ergibt sich die Jahreszahl des Bandes aus vorstehenden Angaben wie z.B. dem Bekanntmachungsdatum eines Gesetzes.

Siehe auch unter Bundesgesetzblatt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Strafprozessordnung (StPO) * Strafgesetzbuch (StGB) Werbung: