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Schwarzarbeit
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit und recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Schwarzarbeit liegt vor,

  • bei einer Tätigkeit als selbständiger Unternehmer ohne die erforderlichen Genehmigungen (wie z.B. Gewerbeanmeldung),
  • bei einer selbständigen Tätigkeit ohne Ausstellung einer Rechnung um Steuerzahlungen zu vermeiden
  • bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern die nicht der Sozialversicherung gemeldet sind um Sozialabgaben zu sparen,
  • und bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Arbeitserlaubnis.
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Auf diesen Artikel verweisen: Kavaliersdelikt Werbung: