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Senate des BAG
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

  • 1. Senat: Materielles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Arbeitskampfrecht
  • 2. Senat: Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigungen, Abfindungs- und Annahmeverzugsansprüche
  • 3. Senat: Alterversorgung
  • 4. Senat: Allgemeines Tarifvertragsrecht, Auslegung von Tarifverträgen in der Priwatwirtschaft sowie Eingruppierungen außer von Lehrern und von Arbeitnehmern der Privatwirtschaft
  • 5. Senat: Entgeltfortzahlung, Mutterschutz sowie Berufsbildung
  • 6. Senat: Tarifvertragsauslegung im öffentlichen Dienst
  • 7. Senat: Formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung
  • 8. Senat: Schadensersatz, Rechtstreitigkeiten aus dem Gebiet der neuen Bundesländer sowie Betriebsübergang
  • 9. Senat: Urlaubs-, Vorruhestands-,Altersteilzeit-, Wettbewerbs-, Heim- und Telearbeitsrecht, Abmahnungen sowie nicht in die Zuständigkeit anderer Senate fallende Rechtsstreitigkeiten
  • 10. Senat: Gratifikationen und Sondervergütungen, tarifliche Tätigkeitszulagen sowie Erschwerniszulagen, Eingruppierungen von Lehrern an öffentliche Schulen und sonstigen Arbeitnehmern, soweit nicht Tarifrecht des öffentlichen Dienstes anzuwenden ist

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Auf diesen Artikel verweisen: Bundesarbeitsgericht (BAG) Werbung: