slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Spesen
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer und recht.zivil.materiell.familie.unterhalt)
    

Spesen ist eine Bezeichnung für Kosten bzw. Auslagen. Spesen können idR steuerlich geltend gemacht werden.

Im Rahmen der Unterhaltsberechnung sind Spesen anteilig zu berücksichtigen (1.4 der Unterhaltsleitlinien). Die Höhe orientiert sich dabei an der häuslichen Ersparnis, d.h. dem Umstand, dass der Arbeitnehmer während des Spesensbezugs zu Hause keine Kosten für Verpflegung u.a. hat. Die Leitlinien sehen insoweit eine 1/3-Berücksichtigung vor.

Auch im Mangelfall gilt insoweit nichts Abweichendes.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Unterhaltsrechner, im Aufbau befindlich Beta 0.92 Werbung: