Bei Bundes-/Landtagswahlen spricht man von Stimmsplitting, wenn ein
Wähler mit der Erststimme den Direktkandidaten
einer Partei wählt, deren Liste er nicht mit Zweitstimme wählt. Beispiel: ein Wähler
kreuzt den Direktkandidaten der SPD an, wählt aber mit seiner Zweitstimme
die Grünen.
Würde das Stimmsplitting systematisch in großem Umfang betrieben, würde das die Gleichheit der Wahl gefährden, da die gesplitteten Stimmen dann doppelt zählen würden.
Im deutschen Bundesrat hat jedes Bundesland je nach Größe mehrere Stimmen (Art. 51
Abs. 2 GG). Bei Abstimmungen müssen diese Stimmen einheitlich abgegeben
werden (Art. 51 Abs. 3 GG). D.h. ein Teilung (zwei dafür, eine dagegen) ist
nicht möglich. Koalitionsregierte Bundesländer müssen sich daher vorher
einigen. Ggf. auf eine Enthaltung.
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