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Streckengeschäft/Streckenkauf
(recht.zivil.materiell.schuld.kauf)
    

Von einem Streckengeschäft (= Streckenkauf) spricht man bei einer Kette von Kaufverträgen zwischen dem Veräußerer und dem Käufer (Beispiel: A verkauft an B der an C verkauft), bei der der Erstverkäufer direkt an den Letztkäufer liefert (Im Beispiel: A liefert direkt an C). Der Eigentumsübergang vollzieht sich grundsätzlich über die Kette mittels des sog. Geheisserwerbs.

Die Gewährleistung wird grundsätzlich auch über die Kette abgewickelt.

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