|
Mit Surrogatsrechtsprechung wird die Rechtsprechungg des BGH auf dem Gebiet des Familienrechts bezeichnet, mit der er eine nacheheliche Tätigkeit eines Partners, der in der Ehe Kinder und Haushalt betreut hat, als Ersatz (= Surrogat) für diese Betreuung angesehen hat. Daraus folgter diese Rechtsprechung dann, dass das nacheheliche Einkommen dieses Partners eheprägend ist und die Anrechnungsmethode bei der Unterhaltsberechnung nicht mehr zulässig ist. Für weiteres siehe unter Differenzmethode.
Werbung:
| |