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Traditionspapier
(recht.zivil.materiell.sachen und recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier)
    

Mit Traditionspapier wird ein Wertpapier bezeichnet, das anstelle des im Papier verbrieften Gutes übergeben werden kann um einen Eigentumsübergang am Gut zu bewirken. Zu den Traditionspapieren zählen der Orderlagerschein, der Ladeschein und das Konnossement.

Beispiel: A ist Hersteller von Computerplatinen. Da seine Lager voll sind, lässt er mehrere Paletten seiner Ware in ein Lagerhaus bringen. Bei Einlagerung erhält einen Orderlagerschein. Auf einer Messe trifft er den D, der dringend solche Platinen kaufen möchte. Da A den Orderlagerschein bei sich hat, schliessen noch auf der Messe einen Kaufvertrag. Zur Erfüllung des Lieferungsanspruchs einigen A und D sich auf den Eigentumsübergang an den Platinen und A übergibt D den Orderlagerschein (= Übereignung). Damit ist D Eigentümer der Platinen geworden. Er kann jetzt mit dem Orderlagerschein zu dem Lagerhaus fahren und die Platinen herausverlangen.

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