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Treu und Glauben
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Im Schuldrecht herrschender Rechtsgrundsatz, der sowohl die Auslegung von Verträgen (§ 157 BGB) als auch die Leistungserbringung (§ 242 BGB) bestimmt.

Was Treu und Glauben ist, richtet sich nach den herrschenden sozialethischen Wertvorstellungen. Es handelt sich hierbei um eine Generalklausel die durch Fallgruppen konkretisiert wird.

Beispiele von Einzelausprägungen des Grundsatzes von Treu und Glauben:

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Auf diesen Artikel verweisen: Verwaltungsrecht Lücken * § 242 BGB Leistung nach Treu und Glauben * Verwirkung * unbenannte Zuwendungen * Prozesshandlungen * Verwaltungsrecht Lücken * Verwirkung * unbenannte Zuwendungen * Bundestreue/bundesfreundliches Verhalten * Bundestreue/bundesfreundliches Verhalten * Durchgriffshaftung * Durchgriffshaftung * OLG Brandenburg 7 U 169/04 * OLG Brandenburg 7 U 169/04 * dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est * dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est * Verjährung, Zivilrecht * Verjährung, Zivilrecht * Geschäftsgrundlage/Wegfall der Geschäftsgrundlage (WGG), Zivilrecht * Geschäftsgrundlage/Wegfall der Geschäftsgrundlage (WGG), Zivilrecht * Anfechtung, Beschränkung auf das Gewollte * Anfechtung, Beschränkung auf das Gewollte * Anscheinsvollmacht/Rechtsscheinsvollmacht * Anscheinsvollmacht/Rechtsscheinsvollmacht * Verbundenes Geschäft/Verbundener Vertrag * Verbundenes Geschäft/Verbundener Vertrag * Zurückbehaltungsrecht * Zurückbehaltungsrecht Werbung: