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Unrechtsurteil
(recht.geschichte)
    

Von einem Unrechtsurteil spricht man bei Urteilen die objektiv rechtswidrigsind. Dazu gehören z.B. die Urteile des Volksgerichtshofs.

Dabei muss man unterscheiden zwischen Urteilen die schon am Maßstab des zur Zeit und am Ort des Urteils geltend Rechts rechtswidrig waren und solchen, die den damaligen Gesetzen entsprachen, die aber selbst gemessen an den Maßstäben des bewertenden Rechts rechtswidrig waren.

So verstieß das Urteil gegen Leo Katzenberger im Dritten Reich schon gegen das damals geltende Recht, dass das von den Tätern (Richter Oswald Rothaug) gewünschte Ergebnis nicht hergab.

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Auf diesen Artikel verweisen: Freisler, Roland Werbung: