slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Valutaverhältnis/Deckungsverhältnis/Zuwendungsverhältnis
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Deckungsverhältnis wird in Anweisungsfällen die Beziehung zwischen Anweisendem (z.B. Bankkunde) und Angewiesenem (z.B. Bank) bezeichnet.

Mit Valutaverhältnis wird in Anweisungsfällen die Beziehung zwischen Anweisendem (z.B. Bankkunde) und Anweisungsempfänger (z.B. Gläubiger des Anweisendem) bezeichnet.

Mit Zuwendungsverhältnis wird in Anweisungsfällen die Beziehung zwischen Angewiesenem (z.B. Bank) und Anweisungsempfänger (z.B. Gläubiger des Anweisendem) bezeichnet.

Siehe auch unter Rückabwicklung im Dreieck/Anweisungsfälle.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: