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Rechtsfähigkeit des Vereins
(recht.zivil.materiell.at.verein)
    

Für die Frage der Rechtsfähigkeit des Vereines kommt es allein auf die Eintragung an. Sie wirkt konstitutiv auch wenn wesentliche Eintragungsvoraussetzungen fehlen (RGZ 81, 210; BGH NjW 1983). Bei wesentlichen Mängeln ist aber von Amts wegen ein Löschungsverfahren einzuleiten.

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