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Verfassungsorgane/Staatsorgane
(recht.oeffentlich.staat)
    

Als Verfassungsorgane werden die in der Verfassung festgelegten Organe eines Staates bezeichnet durch die er die Staatsgewalt ausübt.

Zu den Verfassungsorganen zählen in Deutschland:

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Auf diesen Artikel verweisen: Vermittlungsausschuss * Bundesorgan, oberstes * Bundesverfassungsgericht (BVerfG) * judicial self-restraint Werbung: