slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Vertrag
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
(engl. contract )
    

Mit Vertrag wird ein Rechtsgeschäft bezeichnet, an dem mindestens zwei Personen beteiligt sind (= mind. zweiseitiges Rechtsgeschäft).

Ein Vertrag kommt zustande durch die Abgabe von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme).

Beispiel: A erklärt gegenüber dem B "Ich biete Dir meinen Fiat Punto für 2.000,- Euro zum Kauf an. B erklärt "Ich nehme das Angebot an". Damit ist zwischen A und B ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Bei Verträgen unterscheidet man zwischen:

Beim gegenseitigen Vertrag entstehen bei allen Parteien im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Rechte und Pflichten (Beispiel: Kaufvertrag).

Für den unvollkommen zweiseitigem Vertrag siehe hier.

Beim einseitig verpflichtenden Vertrag verpflichtet sich nur die eine Partei. Die andere Partei erhält nur ein Recht (Beispiel: Bürgschaft.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Kautel (Kautelen) * Pachtvertrag * Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter * Klausel * Fernabsatzvertrag * Sicherungsvertrag * Privatvertrag/privatrechtlicher Vertrag * Anspruchsaufbau/Anspruchsprüfung * Einigung, Sachenrecht * Unvollkommen zweiseitiger Vertrag * Hauptpflicht/Nebenpflicht/Nebenleistungspflicht * § 145 BGB Bindung an den Antrag * contract * Kontrakt * admin-c-Vereinbarung * Rechtsgeschäft * Gegenleistung * Vertragspartei * Mischvertrag * Saldotheorie/Zweikondiktionenlehre * Öffentlich-rechtlicher Vertrag/Verwaltungsvertrag * antizipierte Annahme * Vertragsaufsage * ausbedingen * Übertragungsvertrag * Schenkung * Pflicht zum Handeln * Vertrauenshaftung * Gläubiger/Schuldner Werbung: