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Vorbehalt
(recht.zivil.materiell.at)
    

Im Zivilrecht wird mit Vorbehalt eine Verwahrung gegen bestimmte Rechtsfolgen oder die Auslegung von Stillschweigen bzw. konkludentem Verhalten bezeichnet.

Das BGB unterscheidet den geheimen Gedankenvorbehalt und die geäußerte protestatio facto contraria. Beide Vorbehalte sind unbeachtlich.

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