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Werktage
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.indivdual)
    

Inhalt
             1. Im Sinne des BUrlG

1. Im Sinne des BUrlG

Gemäß § 3 BUrlG gelten als Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzlicher Feiertag sind. Das heisst auch der Samstag ist ein Werktag in diese Sinne.

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Auf diesen Artikel verweisen: Ladenschlussgesetz/­Ladenöffnungsgesetz * Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) * Arbeitszeit, tägliche Werbung: