slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Zeitangestellte
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Zeitangestellte im Sinne des BAT SR 2y sind Angestellte, deren Arbeitsverhältnis mit Ablauf einer kalendermäßig bestimmten Frist enden soll.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) Werbung: