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Behörde
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Mit Behörde im Sinne des Verwaltungsrechts wird gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG jede Stelle bezeichnet, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Dazu gehören auch Beliehene.

Die Behörde ist von der Körperschaft zu unterscheiden von der sie getragen wird.

Auf diesen Artikel verweisen: europarechtliche Einflüsse auf das Verwaltungsrecht * Zuständigkeit/örtliche, sachliche, funktionelle * Normenkontrollklage i.S.V. § 47 VwGO * Aufsichtsbehörde * Ermessen/Ermessensentscheidung * Zuständigkeit, örtliche * Auskunftspflicht gegenüber Behörden * Amt * Verwaltungsakt (VA) * Verwaltungsvorschriften * Bundesbehörde * Amtshilfe * Arbeitsamt/Arbeitsagentur * Zulassungsstelle * Datei existiert nicht!* Willkür/Willkürverbot

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