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1. Vierter Abschnitt - Behandlung der Urkunden
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Vierter Abschnitt - Behandlung der Urkunden
§ 44 BeurkG Verbindung mit Schnur und Prägesiegel
§ 44a BeurkG Änderungen in den Urkunden
§ 45 BeurkG Urschrift
§ 45a BeurkG Aushändigung der Urschrift
§ 46 BeurkG Ersetzung der Urschrift
§ 47 BeurkG Ausfertigung
§ 48 BeurkG Zuständigkeit für die Erteilung der Ausfertigung
§ 49 BeurkG Form der Ausfertigung
§ 50 BeurkG Übersetzungen
§ 51 BeurkG Recht auf Ausfertigungen, Abschriften und Einsicht
§ 54 BeurkG Rechtsmittel
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