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Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte
(gesetz.bgb.buch-1.abschnitt-3)
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 Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte
 Titel 1 - Gechäftsfähigkeit
 § 104 BGB Geschäftsunfähigkeit
 § 105 BGB Nichtigkeit der Willenserklärung
 § 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
 § 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
 § 110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
 § 112 BGB Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
 § 113 BGB Dienst- oder Arbeitsverhältnis
 § 116 BGB Geheimer Vorbehalt
 § 117 BGB Scheingeschäft
 § 118 BGB Mangel der Ernstlichkeit
 § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums
 § 120 BGB Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
 § 121 BGB Anfechtungsfrist
  § 122 BGB
 § 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
 § 124 BGB Anfechtungsfrist
 § 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels
 § 126 BGB Schriftform
 § 126a Elektronische Schriftform
 § 126b BGB Textform
 § 127 BGB Vereinbarte Form
 § 127a BGB Gerichtlicher Vergleich
 § 129 BGB Öffentliche Beglaubigung
 § 130 BGB Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
 § 131 BGB Wirksamwerden gegenüber nicht voll Geschäftsfähigen
 § 133 BGB Auslegung einer Willenserklärung
 § 135 BGB Gesetzliches Veräußerungsverbot
 § 136 BGB Behördliches Veräußerungsverbot
 § 139 BGB Teilnichtigkeit
 § 140 BGB Umdeutung
 § 141 BGB Bestätigung des nichtigen Rechtsgeschäfts
 § 142 BGB Wirkung der Anfechtung
 Titel 3 - Vertrag
 § 144 BGB Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts
 § 145 BGB Bindung an den Antrag
 § 148 Bestimmung einer Annahmefrist
 § 151 BGB Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
 § 154 BGB Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung
 § 155 BGB Versteckter Einigungsmangel
 § 156 BGB Vertragsschluss bei Versteigerung
 § 157 BGB Auslegung von Verträgen
 § 158 BGB Aufschiebende und auflösende Bedingung
 § 159 BGB Rückbeziehung
 § 160 BGB Haftung während der Schwebezeit
 § 162 BGB Verhinderung oder Herbeiführung des Bedingungseintritts
 § 163 BGB Zeitbestimmung
 § 166 BGB Willensmängel; Wissenszurechnung
 § 170 BGB Wirkungsdauer der Vollmacht
 § 171 BGB Wirkungsdauer bei Kundgebung
 § 174 BGB Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
 § 179 BGB Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
 § 181 BGB Insichgeschäft
 § 183 BGB Widerruflichkeit der Einwilligung

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