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Familiengericht
(recht.)
    

Mit Familiengericht wird eine Abteilung am Amtsgericht bezeichnet, die über Familiensachen entscheidet (§ 23b GVG).

Auf diesen Artikel verweisen: Ehesachen * Ehefähigkeit/Ehemündigkeit * Familienunterhalt * Hausrat/Haushaltsgegenstände, Familienrecht

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