logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (1)
fremd
(recht.straf.bt.242 und recht.straf.bt.315 und recht.straf.bt.315c)
    

Fremd ist eine Sache im Sinne des Strafrechts (z.B. § 242 StGB oder § 315 StGB), wenn sie im Eigentum eines anderen steht.

Auf diesen Artikel verweisen: Parallelwertung in der Laiensphäre * § 249 StGB Raub * Diebstahl * Raub/Raubüberfall * Raub/Raubüberfall * § 246 StGB Unterschlagung * Sachbeschädigung * Unterschlagung/veruntreuende Unterschlagung * Unterschlagung/veruntreuende Unterschlagung * § 242 StGB Diebstahl * § 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

Hinweis auf Werbung