Mit Gewährleistungsrechten werden die Rechte bezeichnet, die ein Gläubiger hat, wenn der Schuldner die Leistung mangelhaft erbringt. Für die Ausgestaltung siehe bei den einzelnen Vertragstypen.
Auf diesen Artikel verweisen: Äquivalenzinteresse/Äquivalenzstörung * Produkthaftung * Reklamation * Unternehmenskauf * eBay, Haftungsausschluss