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Gewährleistungsrechte
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.kauf)
    

Mit Gewährleistungsrechten werden die Rechte bezeichnet, die ein Gläubiger hat, wenn der Schuldner die Leistung mangelhaft erbringt. Für die Ausgestaltung siehe bei den einzelnen Vertragstypen.

  1. Gewährleistung im Kaufvertrag

Auf diesen Artikel verweisen: Äquivalenzinteresse/Äquivalenzstörung * Produkthaftung * Reklamation * Unternehmenskauf * eBay, Haftungsausschluss

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