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Güterstand
(recht.zivil.materiell.familien)
    

Mit Güterstand wird die Gesamtheit der Regeln für die Beziehung der Vermögensmassen der beiden Ehepartner zueinander bezeichnet.

Beispiel: A hat reich geerbt. Er lernt die verschuldete B kennen und heiratet diese. Der Güterstand regelt nun die Frage welche Rechte B hinsichtlich des Vermögens des A hat.

Der vom Gesetz vorgesehene Normalfall ist die Zugewinngemeinschaft.

Durch Ehevertrag können anstatt vereinbart werden:

Auf diesen Artikel verweisen: § 1371 BGB Zugewinnausgleich im Todesfall * Güterstandsschaukel * Zugewinngemeinschaft * Gütertrennung * Gesamtgut * Ehevertrag

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