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Integritätsinteresse
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Integritätsinteresse wird das Interesse einer Person am Erhalt ihrer Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Eigentum und Freiheit) bezeichnet.

Auf diesen Artikel verweisen: Schutzpflichten * Weiterfresserschaden/Weiterfressermangel * Produkthaftung

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