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Schuldverhältnis
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Schuldverhältnis ist ein durch Gesetz oder Rechtsgeschäft begründetes vermögensrechtliches Rechtsverhältnis zwischen zwei Rechtssubjekten (die dann Gläubiger und Schuldner genannt werden). Es ist damit eine Sonderform des Rechtsverhältnisses.

Auf diesen Artikel verweisen: Relativität des Schuldverhältnisses * Erfüllungsgehilfe * Rechtsverhältnis * Schuldrecht * subjektives Recht

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