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Speditionsvertrag/Speditionsgeschäft
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Speditionsvertrag wird ein im Handelsrecht geregelter Vertragstyp bezeichnet, bei dem der Spediteur verpflichtet wird, für die Versendung des Gutes zu sorgen (§ 453 HGB).

Zur Abgrenzung siehe unter Frachtvertrag.

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Auf diesen Artikel verweisen: Allgemeine Deutsche Spediteur Bedingungen (ADSp) * Frachtvertrag Werbung: