Mit Unterwerfungserklärung wird die Erklärung eines Schuldners in einer vollstreckbaren Urkunde bezeichnet, mit der er sich hinsichtlich der in der Urkunde enthaltenen Ansprüche der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.
Auf diesen Artikel verweisen: vollstreckbare Urkunde * Nachweisverzicht * Denic, Rechtsfragen