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Die Verfügung/das Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das
ein subjektives Recht übertragen, aufgehoben, belastet oder geändert wird.
Damit
ist das Verfügungsgeschäft die Ergänzung zum Verpflichtungsgeschäft. Es führt zur Erfüllung
der mit dem Verpflichtungsgeschäft begründeten Ansprüche.
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