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Verfügung/Verfügungsgeschäft
(recht.zivil.materiell.at)
    

Die Verfügung/das Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein subjektives Recht übertragen, aufgehoben, belastet oder geändert wird.

Damit ist das Verfügungsgeschäft die Ergänzung zum Verpflichtungsgeschäft. Es führt zur Erfüllung der mit dem Verpflichtungsgeschäft begründeten Ansprüche.

Auf diesen Artikel verweisen: Beschwerde * Veräußerung * Beschuldigter nicht auffindbar * Trennungsprinzip/Abstraktionsprinzip * Erlassvertrag/negatives Schuldanerkenntnis * dinglicher Vertrag/sachenrechtlicher Vertrag * order * order * Kausalgeschäft * Verpflichtung/Verpflichtungsgeschäft * Rechtsgeschäft * dispose * res sacrae * dingliches Rechtsgeschäft

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