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Zwangsversteigerung (Subhastation)
(recht.zivil.formell.zwangsvollstreckung.versteigerung)
    

Die Zwangsversteigerung dient die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners. Sie wird gemäß Zwangsversteigerungsgesetz durchgeführt.

Mit dem Erlös der Zwangsversteigerung werden gemäß Teilungsplan nur die Ansprüche erfüllt, die sich aus dem Grundbuch ergeben oder bis zum Verteilungstermin angemeldet wurden (§ 114 ZVG). Dabei hat der Gläubiger die Möglichkeit die Rechte in geringere Höhe anzumelden.

Wird ein Recht am zwangsversteigerten Grundstück, das bei Feststellung des geringsten Gebots berücksichtigt wurde, nicht durch Zahlung gedeckt so bleibt es bestehen (§ 52 ZVG).

Beim geringsten Gebot werden alle aus Grundbuch ersichtlichen Rechte und im übrigen alle rechtzeitig angemeldeten Rechte berücksichtigt (§ 44 Abs. 1 ZVG).

Auf diesen Artikel verweisen: Zuschlagsbeschluss * Rang/Rangfolge * Bietstunde * Zwangsvollstreckung

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