Mit Vollendung der/des ... | Tritt ein .. |
Geburt | Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit |
7. Lebensjahres | beschränkte Geschäftsfähigkeit |
12. Lebensjahres | beschränkte Religionsmündigkeit |
14. Lebensjahres | volle Religionsmündigkeit beschränkte Strafmündigkeit |
16. Lebensjahres | beschränkte Testierfähigkeit, Eidesfähigkeit, Beginn der Ausweispflicht, Möglichkeit für Ausnahmegenehmigung zum Eheschluss |
17. Lebensjahres | Ende Erziehungshilfe |
18. Lebensjahres | Volljährigkeit, aktives/passives Wahlrecht, volle Strafmündigkeit, unbeschränkte Testierfähigkeit, Prozessfähigkeit, Ehefähigkeit, Heranwachsender im Sinne des Strafrechts |
21. Lebensjahres | Erwachsener im Sinne des Strafrechts |