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Ausweispflicht
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Gemäß § 1 PAuswG ist jede(r) Deutsche(r) ab seinem 16. Geburtstag verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen und auf Verlangen durch zuständige Beamte vorzulegen.

Wer seinen Ausweis auf Verlangen nicht vorlegt begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 PAuswG.

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Auf diesen Artikel verweisen: Personalausweis * Altersgrenzen im Recht * Ausweiskontrolle Werbung: