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1. Vierter Abschnitt - Behandlung der Urkunden


(gesetz.beurkg.abschnitt-4)
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Vierter Abschnitt - Behandlung der Urkunden


 § 44 BeurkG Verbindung mit Schnur und Prägesiegel
 § 44a BeurkG Änderungen in den Urkunden
 § 45 BeurkG Urschrift
 § 45a BeurkG Aushändigung der Urschrift
 § 46 BeurkG Ersetzung der Urschrift
 § 47 BeurkG Ausfertigung
 § 48 BeurkG Zuständigkeit für die Erteilung der Ausfertigung
 § 49 BeurkG Form der Ausfertigung
 § 50 BeurkG Übersetzungen
 § 51 BeurkG Recht auf Ausfertigungen, Abschriften und Einsicht
 § 54 BeurkG Rechtsmittel

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