Mit Güterstand wird die Gesamtheit der Regeln für die Beziehung der Vermögensmassen der beiden Ehepartner zueinander bezeichnet.
Beispiel: A hat reich geerbt. Er lernt die verschuldete B kennen und heiratet diese. Der Güterstand regelt nun die Frage welche Rechte B hinsichtlich des Vermögens des A hat.