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Lagerschein/Orderlagerschein
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Der Lagerschein ist eine Urkunde, mit der sich ein Lagerhalter verpflichtet, gegen Aushändigung der Urkunde das eingelagerte Gut herauszugeben.

Von einem Orderlagerschein spricht man, wenn der Lagerschein eine Orderklausel enthält, wodurch er zum Orderpapier wird. Der Orderlagerschein ist ein Traditionspapier.

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Auf diesen Artikel verweisen: Traditionspapier * Orderpapier Werbung: