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Nichtleistungskondiktion
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.bereicherung)
    

Von einer Nichtleistungskondiktion spricht man bei einem Anspruch auf Herausgabe einer Bereicherung, die jemand in sonstiger Weise auf Kosten eines anderen erlangt hat (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2). Man unterscheidet folgende drei Arten der Nichtleistungskondiktion:

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Auf diesen Artikel verweisen: ungerechtfertigte Bereicherung/Bereicherungsrecht * sonstiger Weise, § 812 BGB Werbung: