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Personen
(recht.zivil.materiell.at)
    

Mit Personen werden im Recht die Träger von Rechten und Pflichten bezeichnet. Sogenannte Rechtssubjekte. Sie sind ein Grundelement des Rechts, genaugenommen der innere Grund für die Existens des Rechts (Siehe auch Brox, AT, Rn. 654)

Das BGB unterscheidet zwischen

Siehe auch unter Rechtsfähigkeit.

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Auf diesen Artikel verweisen: Rechtsstreit * Gerichtsstand * Rechtsfähigkeit * Übereignung * Normenkontrollklage i.S.V. § 47 VwGO * Verfahrensbeteiligte, Verwaltungsverfahren * EU/.eu * Gerichtsstand * Rechtssubjekt * Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)/BGB-Gesellschaft * Natürliche Person * Gesellschaft * Vermögen * Willenserklärung * exterritorial * Prozessfähigkeit * Integritätsinteresse * Gerichtsstand, Strafprozess * juristische Sekunde * Unternehmer im Sinne des BGB * Körperschaft Werbung: