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Prozessvoraussetzungen im Zivilprozess
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Im Zivilprozessrecht sind die positiven Prozessvoraussetzungen (= Sachurteilsvoraussetzungen= Sachentscheidungsvoraussetzungen) von Amts wegen zu berücksichtigen, während die Prozesshindernisse vom Beklagten gerügt werden müssen.

Folgende positiven Prozessvoraussetzungen sind u.a. von Amts wegen zu berücksichtigen:

Nur nur bei Rüge durch Gegenpartei werden berücksichtigt:

Siehe auch unter Prozesshandlungsvoraussetzungen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Zulässigkeit der Klage, Zivilprozess * Sachurteil * Hauptintervention * Prozessvoraussetzungen/Sachurteilsvoraussetzungen * Prozesshandlungsvoraussetzungen * Anfechtungsklage, Anfechtungsgesetz Werbung: