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Registergericht
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Registergericht wird eine Abteilung beim dem jeweiligen Amtsgericht bezeichnet, die für das Führen des Handels-, Vereins-, Genossenschafts- und Güterrechtsregisters zuständig ist. Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf den Bereich des zugehörigen Landgerichts.

Registerauskünfte können von jedermann eingeholt werden und sind kostenpflichtig.

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Auf diesen Artikel verweisen: Vereinsregister * Zuständigkeit/örtliche, sachliche, funktionelle * Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG * Handelsregister Werbung: