Mit Registergericht wird eine Abteilung beim dem jeweiligen Amtsgericht bezeichnet, die für das Führen des Handels-, Vereins-, Genossenschafts- und Güterrechtsregisters zuständig ist. Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf den Bereich des zugehörigen Landgerichts.
Registerauskünfte können von jedermann eingeholt werden und sind kostenpflichtig.