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Vereinsregister
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Vereinsregister wird ein beim Registergericht geführtes Verzeichnis bezeichnet, in das alle einzutragenden Vereine seines Zuständigkeitsbereiches eingetragen werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 29 BGB Notbestellung durch Amtsgericht * § 21 BGB Nicht wirtschaftlicher Verein * Registergericht Werbung: