In Nachfolge der Hoftage im 12 Jhd. eingerichtete zunächst nichtständige
Versammlung, die neben dem Kaiser stand. Auf dem Reichstag von Worms (1495)
versprach der Kaiser die jährliche Einberufung. Seit 1663 wurde aus ihm ein
ständiger Gesandtenkongress mit Sitz in Regensburg ("ewiger Reichstag"). Er
bestand aus drei Kollegien: Dem Reichsfürstenrat, dem Kurfürstenkollegium
und dem Kollegium der Reichsstädte.
Neben dem Bundesrat bestehende allgemeine
gewählte Versammlung, der die Mitentscheidung über das jährliche
Haushaltsgesetz und die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts über
die Verwendung der Reichseinnahmen oblag.
Die gesetzgebende Körperschaft und damit der Träger der Reichsgewalt in
der Weimarer Republik. Der Reichstag
wurde durch allgemeine und freie Wahlen gewählt.
Kurzbezeichnung für das in Berlin stehende Reichstagsgebäude, das in der
Weimarer Republik dem Reichstag diente, und heute Versammlungsort des Bundestags ist.
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