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Weimarer Republik
(recht.geschichte.20)
    

Im Anschluss an den Untergang der Monarchie am 11. August 1919 gegründete Republik, die sich in der Rechtsnachfolge des Kaiserreichs sah. Für den Übergang siehe unter Räterepublik.

Die Weimarer Republik war eine parlamentarisch demokratischer und föderativer Rechts- und Verfassungsstaat.

Die Weimarer Republik basierte auf der Weimarer Reichsverfassung (WRV). Nachdem bei der Reichstagswahl im November 1932 die demokratischen Kräfte keine Mehrheit mehr erreichten kam es zu einer rechtsnationalen Koalition unter Mithilfe von Franz von Papens und Hugenbergs. In Folge wurde Hitler am 30.1.1933 durch den Reichspräsidenten Hindenburg zum Reichskanzler ernannt.

Anschließend wurde der Reichstag durch Hindenburg aufgelöst und Neuwahlen angesetzt. Trotz der massiven Versuche Gegner einzuschüchtern durch Verhaftungen und Morde verfehlte die NSDAP in den Neuwahlen die 2/3-Mehrheit, so dass das Ermächtigungsgesetz nur durch erneuten Terror bzw. rechtswidrige Ausschluss von SPD und KPD Mitgliedern aus dem Parlament durchgesetzt werden konnte.

Kurz vor dem Tod Hindenburgs, übetrug das Kabinett dann die Befugnisse des Reichspräsidenten auf Hitler als "Reichskanzler und Führer".

Letztendlich war es die die mächtige Stellung des Präsidenten in der WRV die es Hitler unter der Mitwirkung von Hindenburg ermöglichte seine Diktatur zu errichten ohne die WRV formell aufheben zu müssen. Faktisch ging die Weimarer Republik 1933 unter.

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Auf diesen Artikel verweisen: Republik * deutsches Recht/germanisches Recht * Hindenburg, Paul von * Stinnes-Legien Abkommen * Widerstandsrecht * Weimarer Reichsverfassung (WRV) * Drittes Reich/3. Reich * Reichstag Werbung: