Das Staatshaftungsrecht regelt die Haftung des
Staates für Schäden die dem Bürger durch den Staat (d.h. seine Organe: Beamte, Angestellte,
Verwaltungshelfer usw.) entstanden sind.
Dabei kann die Schädigung sowohl aus rechtmäßigen als auch aus
rechtswidrigem Verhalten resultieren.
Mögliche Anspruchsgrundlagen im Einzelnen:
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